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Ultraschall

Die gesetzlichen Krankenkassen sehen bei einem normalen Schwangerschaftsverlauf eine Ultraschallkontrolle um die 10., um die 20. und um die 30. Schwangerschaftswoche vor.

Erste Basis-Ultraschalluntersuchung – 9. bis 12. Schwangerschaftswoche:
Der erste Basis-Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fötus entwickelt hat. In den ersten Schwangerschaftswochen spricht man von einem Embryo, nach der 10. Woche von einem Fötus. Beim ersten Ultraschall können bereits die Körperlänge oder der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Es wird auch kontrolliert, ob ein Herzschlag feststellbar ist und ob es sich um Mehrlinge handelt.

Zweite Basis-Ultraschalluntersuchung – 19. bis 22. Schwangerschaftswoche:
Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:

a) einer Basis-Ultraschalluntersuchung

b) einer erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung

Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.

Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:

  • Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
  • Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
  • Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herz rhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
  • Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen

Dritte Basis-Ultraschalluntersuchung – 29. bis 32. Schwangerschaftswoche:
Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert.

Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oder zu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden.